ANWENDUNG DES REDUZIERTEN MEHRWERTSTEUERSATZES - particuliers

ANWENDUNG DES REDUZIERTEN MEHRWERTSTEUERSATZES

LDer Mehrwertsteuersatz wird gemäß den Informationen angewandt, über die ORES zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung verfügt. Falls dieser nicht stimmt, können Sie uns dies innerhalb eines Monats ab dem Erhalt unserer Rechnung mitteilen:

    • schriftlich an::

      à l’attention du service facturation travaux d’ORES
      Avenue Jean Mermoz, 14
      6041 Gosselies


In welchen Fällen können Sie von einem auf 6 % reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren?

Um vom reduzierten Mehrwertsteuersatz von 6 %zu profitieren, müssen Sie diese drei Bedingungen erfüllen:

  • Ihre Wohnung muss mindestens 10 Jahre alt sein.
  • Ihre Wohnung wird ausschließlich oder hauptsächlich als Privatwohnung genutzt.
  • Die ausgeführten Arbeiten (Umbau, Renovierung, Sanierung, Ausbesserung, Reparatur oder Unterhalt, mit Ausnahme der Reinigung) werden Ihnen als Endverbraucher (d. h. Eigentümer, Nutznießer, Mieter …) direkt in Rechnung gestellt.

Es ist außerdem möglich, für den Abbruch und den Neubau einer Wohnung vom Mehrwertsteuersatz von 6 % zu profitieren. Weitere Infos finden Sie hier..

WEITERE INFORMATIONEN AUF DER WEBSITE DES FÖD FINANZEN

Welcher Mehrwertsteuersatz wird angewandt, wenn ich nicht vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz profitieren kann?

Wenn Sie eine der oben stehenden Bedingungen nicht erfüllen, beträgt der Mehrwertsteuersatz 21 %.

HINWEIS: Der Mehrwertsteuersatz von 6 % gilt ausschließlich für technische Leistungen. (Die Mehrwertsteuer für den Netzzugriff beträgt beispielsweise immer 21 %.)