GEMEINSAME NUTZUNG VON ENERGIE
Was ist mit gemeinsamer Nutzung von Energie gemeint ?
Immer mehr Personen erzeugen und verbrauchen Strom auf lokaler Ebene, zum Beispiel dank der Installation von Solarpaneelen. In naher Zukunft wird es möglich sein, diese lokal erzeugte Energie mit anderen lokalen Akteuren gemeinsam zu nutzen. Stellen Sie sich beispielsweise vor, die überschüssige Stromerzeugung Ihrer Solarpaneele an Ihre Nachbarn zu verkaufen. Dies nennt man gemeinsame Nutzung von Energie.
WAS SIND DIE VORTEILE ?
Die gemeinsame Nutzung von Energie bietet mehrere Vorteile:
Dank der gemeinsamen Nutzung wird die Energie auf lokaler Ebene verbraucht und der Eigenverbrauch erhöht. Dies wirkt sich positiv auf die Umwelt aus.
Die Energierechnung der Teilnehmer sinkt. Außerdem ergeben sich positive Auswirkungen auf wirtschaftlicher Ebene sowie auf Ebene der lokalen Beschäftigung.
Die gemeinsame Nutzung von Energie macht den Zugang zu dezentralen Erzeugungsanlagen für Personen möglich, die ansonsten keinen Zugang dazu gehabt hätten.
Die Regelung in Bezug auf den jährlichen Ausgleich („Zähler, der rückwärts dreht“) ist mit der gemeinsamen Nutzung von Energie und dem gemeinsamen Eigenverbrauch unvereinbar, da diese einen „sofortigen“ Ausgleich zwischen Stromerzeugung und -verbrauch seitens der Mitglieder beinhalten.
Welche unterschiedliche Formen gibt es für die gemeinsame Nutzung von Energie?
Gemeinsame Nutzung von Energie innerhalb eines selben Gebäudes (gemeinsamer Eigenverbrauch)
Eine Energieerzeugungsanlage, die auf einer Immobilie vorhanden ist und deren Stromerzeugung für den Eigenverbrauch ihrer Bewohner genutzt wird (beispielsweise ein Appartementgebäude).
Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG)
Mehrere Mitglieder, die sich innerhalb eines lokal begrenzten Gebiets befinden, nutzen das öffentliche Netz und schließen sich zusammen, um Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu erzeugen, zu verbrauchen zu speichern und zu verkaufen.
Die Gründung einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft unterliegt folgenden Bedingungen:
- Eine EEG muss eine juristische Einheit sein (eine VoG, eine Genossenschaft …).
- Ihr wesentliches Ziel besteht nicht im finanziellen Gewinn, sondern darin, ökologische, wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Vorteile zu bringen.
- Die Gemeinschaft muss auf einer freien und freiwilligen Bürgerbeteiligung beruhen.
- Nur die Bürger, KMU und lokalen Behörden dürfen Mitglieder einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft sein.
- Die Gemeinschaft muss auf lokaler Ebene von ihren Mitgliedern (Bürgern, KMU, lokale Behörden) verwaltet werden.
Weitere Informationen über die erneuerbaren Energiegemeinschaften finden Sie auf der Website der CWaPE.
Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
Das Prinzip der Bürgerenergiegemeinschaft ist mit dem der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft vergleichbar, außer dass die erzeugte Energie nicht ausschließlich aus erneuerbaren Quellen stammt. Darüber hinaus kann das Gebiet weiter ausdehnt sein.
Peer-to-Peer-Austausch von erneuerbarer Energie
Es handelt sich um den vertraglich geregelten Verkauf von Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wurde, zwischen Kunden.
Bedingungen für die gemeinsame Nutzung von Energie
Die Teilnahme an einer gemeinsamen Nutzung von Energie setzt bestimmte Bedingungen voraus:
- Jeder Teilnehmer muss mit einem viertelstündlich fernabgelesenen Zweirichtungszähler oder einem Smart Meter ausgerüstet sein.
- Der innerhalb einer Energiegemeinschaft gemeinsam genutzte oder gemeinsam eigenverbrauchte Strom muss durch das öffentliche Netz geleitet werden. Es ist nicht erlaubt, private Mikronetze zu errichten.
- Der gemeinsam genutzte oder gemeinsam eigenverbrauchte Strom wird nicht als Tätigkeit der Stromversorgung betrachtet und es bedarf somit keiner Stromversorgungslizenz.
In der Praxis
Die Regelung in Bezug auf die gemeinsame Nutzung von Energie gemäß dem Dekret vom 12. April 2001 (in der durch das Dekret vom 2. Mai 2019 abgeänderten Fassung) wird erst nach der Verabschiedung der Ausführungsbestimmungen seitens der wallonischen Regierung umgesetzt sowie nach der Genehmigung seitens der CWaPE eines spezifischen Tarifs für die Nutzung des Netzes in Sachen gemeinsamer Eigenverbrauch, insofern dieser gerechtfertigt ist.
Die verschiedenen Arten der gemeinsamen Nutzung von Energie müssen vorab Gegenstand eines Antrags sein. Sämtliche Formulare sowie eine detaillierte Erläuterung der zu unternehmenden Schritte werden auf ORES.be verfügbar sein, sobald der Anwendungsrahmen festgelegt wurde.
Mehr Infos finden Sie auf der Website des Öffentlichen Dienstes der Wallonie (ÖDW).
Über den ÖDW können Sie die Hilfe eines Vermittlers beantragen, der Ihnen dann bei der Erstellung Ihres Projekts „Energiegemeinschaft und gemeinsame Nutzung von Energie in einem und demselben Gebäude“ zur Seite steht. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Sie finden die gesetzlichen Bestimmungen unter Belgisches Staatsblatt (fgov.be).
Sie haben Fragen zur gemeinsamen Nutzung von Energie? Kontaktieren Sie uns per Mail an partage.energie@ores.be.