GEMEINDEPARZELLIERUNG ODER PARZELLIERUNG MIT SOZIALEM CHARAKTER
Als Gemeindeparzellierung gilt eine Parzellierung, die von den Gemeinden auf ihrem Gebiet durchgeführt wird.
Als Parzellierung mit sozialem Charakter gilt die Parzellierung, die im Wallonischen Gesetzbuch über das Wohnungswesen definiert ist und durchgeführt wird:
- von öffentlichen Immobiliengesellschaften (Wallonische Gesellschaft für Wohnungswesen, regionale Grundbesitzgesellschaft, "Logis Militaire"),
- von Gemeinden, Öffentlichen Sozialhilfezentren (ÖSHZ) und Interkommunalen, die auf Ihrem Gebiet Parzellierungen vornehmen.